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Auch in Wien muss man, wie an jedem anderen Ort der Welt auch, einige Bestimmungen beachten.
Wenn ein Hauptmieter oder eine Hauptmieterin sich entschließt die gemietete Wohnung zu verlassen, muss dieser das Mietrecht an bestimmte Personen abgeben. Zu diesen gehören auch der Ehegatte und die Geschwister, die Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass der Ehegatte mindestens 2 Jahre mit in der Wohnung gelebt hat. Bei Geschwistern sind das sogar 5 Jahre.
Dieses Gesetz soll den Vermieter davor schützen, plötzlich auf die Mieteinnahmen verzichten zu müssen. Im plötzlichen Krankheitsfall oder bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes für den ein Umzug nötig ist, kann der Mieter sich also auch nicht mit der betonten Dringlichkeit davor schützen die Miete weiterhin zu zahlen.
Dies ist nur ein Beispiel von vielen Gesetzen die den Vermieter und auch den Mieter schützen. Dem Vermieter ist so sichergestellt, dass er die Mieteinnahmen hat, und dem Mieter das er einen Anspruch auf die Wohnung hat.
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